Wer keine Nachkommen hat, sollte regeln, was mit dem Vermögen nach dem eigenen Ableben passieren soll. Sonst droht es, in falsche Hände zu gelangen.
Für Kinderlose stellt sich oft die Frage, wer ihren Nachlass erben soll. Sind sie verheiratet oder haben sie einen Partner oder eine Partnerin, besteht meist der Wunsch, dass dieser/diese auch das gesamte Vermögen erbt. Doch Vorsicht: Die gesetzliche Erbfolge bei Kinderlosen sieht vor, dass die Ehepartnerin oder der Ehepartner im gesetzlichen Güterstand nur drei Viertel des Nachlasses erhält. Das übrige Viertel geht an die Eltern des Verstorbenen.
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Und wenn die schon verstorben sind, geht der Anteil an die nächsten Angehörigen: Erst sind die Geschwister dran. Wenn diese nicht mehr leben, dann erben ihre Abkömmlinge. Gibt es keine Erben in dieser Linie, dann kommen die Großeltern des Erblassers und deren Abkömmlinge zum Zuge. Gibt es niemanden, geht der gesamte Nachlass an den Staat.
Beispiel: Nachlassvermögen 1 Million Euro, Angaben in Euro
Kinderlose Paare | (Ehe-)Partner | Eltern¹ |
Verheiratet² | ||
nach gesetzlicher Erbfolge | 750.000 | 250.000 |
testamentarisch als Alleinerbe | 1.000.000 | 0 |
nicht verheiratet | ||
nach gesetzlicher Erbfolge | 0 | 1.000.000 |
testamentarisch als Alleinerbe | 1.000.000 | |
¹Falls die Eltern verstorben sind, erben weitere Verwandte, z. B. Geschwister, Neffen/Nichten, Großeltern, Onkel/Tanten. Gibt es keine Verwandten mehr, geht der Nachlass an den Staat.
²Im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft).
Quelle: BGB / Dr. Rosendorfer
Noch drastischer sind die Auswirkungen der gesetzlichen Erbfolge, wenn die Erblasser nicht verheiratet sind. Dann bekommt die Partnerin oder der Partner nach seinem oder ihrem Ableben gar nichts.
Das Merkblatt klärt auf, was beim Testament wichtig ist und was in ein eigenhändiges Testament hineingehört.
Tipp: Verfassen Sie ein Testament, wenn Sie nicht möchten, dass entfernte Verwandte oder der Staat Ihr Vermögen erben. Die meisten Paare setzen sich im Testament gegenseitig als Alleinerben ein.
Das hat auch steuerliche Vorteile: Für Ehepartner liegt der Freibetrag bei 500.000 Euro. Ohne Testament können Verwandte zu Miteigentümern Ihres Eigenheims werden – und nach Ihrem Ableben womöglich mit in das Haus einziehen.
Denken Sie gleich einen Schritt weiter und treffen Sie Vorkehrungen für das Ableben des Partners, wenn er nach Ihnen stirbt. Wer soll dann das Vermögen erben? Kommen wohltätige Organisationen infrage?
Entfernte Verwandte sowie Freunde und Bekannte haben nur jeweils einen Freibetrag von 20.000 Euro bei der Erbschaftssteuer. Zudem sind die Steuersätze höher als für Ehepartner.
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